Diakonie Leipzig

Arbeitnehmer haben Kurzzeitpflege-Anspruch
Bei einem akuten Pflegefall können sich Arbeitnehmer von heute auf morgen bis zu zehn Tage Pflegezeit nehmen. Eine Antragsfrist gibt es dabei nicht. In dieser Zeit können Angehörige die wichtigsten Dinge organisieren und zum Beispiel einen Pflegedienst suchen, erläutert die Stiftung Warentest in der Zeitschrift Test (Ausgabe 10/2011). Der Mitarbeiter muss dem Chef in einem Notfall allerdings sofort Bescheid geben. Ablehnen kann der Vorgesetzte die Kurzzeitpflege jedoch nicht, allerdings kann er ein Attest verlangen, schreibt die Stiftung Warentest. Darin muss der Arzt bestätigen, dass der Betroffene pflegebedürftig ist und Hilfe vom Angehörigen braucht. (dpa)

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