
18 werden mit Behinderung
Neuer Rechtsratgeber erklärt, was sich bei Volljährigkeit ändert
Ein neuer Ratgeber des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. will Menschen mit Behinderung und ihren Eltern einen Überblick darüber geben, was sich für sie mit Erreichen der Volljährigkeit ändert. Behandelt werden unter anderem die Themen rechtliche Betreuung, Wahlrecht und Führerschein. Auch geht die Broschüre darauf ein, unter welchen Voraussetzungen erwachsene Menschen mit Behinderung ein Testament errichten dürfen, ob sie über ihre Eltern weiterhin krankenversichert bleiben und ob sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben.
Dabei berücksichtigt der Ratgeber die gesetzlichen Änderungen, die rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind. Eltern werden außerdem darüber informiert, ob sie zum Unterhalt verpflichtet sind und ob sie über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung beziehen können.
Der Ratgeber „18 werden mit Behinderung - Was ändert sich bei Volljährigkeit?" steht im Internet unter www.bvkm.de kostenlos als Download zur Verfügung. Die gedruckte Version des Ratgebers kann man für 3 Euro bestellen beim: BVKM, Stichwort „18 werden mit Behinderung", Brehmstr. 5-7,40239 Düsseldorf, info@bvkm.de

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